08.07.2009
Vernehmlassung Passivrauchschutzverordnung (PRSV)
Das neue Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen bezweckt, dass Personen, die sich in geschlossenen Räumen aufhalten (Arbeitsplatz, öffentlich zugängliche Gebäude, Restaurants, usw.) vor Passivrauchen geschützt werden. Die darauf gestützte Verordnung enthält die Ausführungsbestimmungen und regelt insbesondere die Anforderungen an die Belüftung von Raucherräumen und Raucherbetrieben.
 
Die Frist für die Vernehmlassung dauert bis zum 4.9.2009. Wenn Sie gerne an der Vernehmlassung mitarbeiten wollen, melden Sie sich bitte bei Peter Schlatter.

Informationen zu dieser und weiteren Vernehmlassungen finden Sie auf den Webseiten des Bundes: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html
 
Dokumente
PRSV Begleitschreiben
Erläuternder Bericht
Vorlage