Willkommen bei der Schweizerischen Gesellschaft für Arbeitssicherheit
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Schweiz tritt Übereinkommen zum Gefahrguttransport auf Binnengewässern bei
08.02.2010
Bern, 03.02.2010 - Die Schweiz soll dem europäischen Übereinkommen zum Gefahrguttransport auf Binnengewässern beitreten. Der Bundesrat hat am Mittwoch eine entsprechende Botschaft an das Parlament verabschiedet. Betroffen vom Übereinkommen ist in der Schweiz allein die Rheinschifffahrt.

Der Bundesrat beantragt dem Parlament, dass die Schweiz dem europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstrassen (ADN) beitreten soll. Ziel ist, dass der Gefahrguttransport auf europäischen Binnenwasserstrassen durch möglichst einfache, klare und harmonisierte rechtliche Bedingungen geregelt wird.
Konkret betroffen vom Beitritt zum ADN ist allein der Rhein zwischen Basel und Rheinfelden. Er ist die einzige Binnenwasserstrasse der Schweiz mit namhaften Gefahrguttransporten. Heute unterliegen diese Transporte der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf dem Rhein (ADNR) von 2...
Ältere Nachrichten
22.01.2010   Vernehmlassungsbericht zur Revision des Versicherungsvertragsgesetzes
21.01.2010   Die Gefahrensymbole von chemischen Produkten werden zu wenig beachtet
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30.06.2009   GV-Protokolle der SGAS GV 2009
Plakat SGAS
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02.03.2010 Zürcher Kolloquium Arbeit + Gesundheit: Ergonomische Belastungen im Gesundheitswesen
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18.05.2010 Zürcher Kolloquium Arbeit + Gesundheit: Vorstellung der MAS Arbeiten
  Hirschengraben 84, Raum F05, Zürich
17.06.2010 Fachtagung der SGAS 2010 in Zürich
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Bundesgesetz vom 19. Juni 1959 über die Invalidenversicherung (IVG)
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Kranverordnung gültig seit 1. Oktober 2007
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Herabsetzung des Jugendschutzalters und neue Jugendschutzverordnung
Neuregelung von Prävention und Gesundheitsförderung
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Leitfaden betreffend Datenschutz
 
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