Zur Vermeidung technischer Handelshemmnisse wird mit der Verordnungsrevision die Möglichkeit eingeführt, Chemikalien in Verkehr zu bringen, die nach den Bestimmungen der entsprechenden neuen europäischen Verordnung eingestuft und gekennzeichnet sind, und es werden die Fristen für die obligatorische Einstufung und Kennzeichnung nach diesem neuen System festgesetzt.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 16. April 2010. Wenn Sie gerne an einer Stellungnahme zur Vernehmlassung mitarbeiten wollen, melden Sie sich bitte schnellstmöglich bei Peter Schlatter. Ihre Anregungen, Wünsche, ideen etc. senden Sie bitte bis 31. März 2010 per Email an Peter Schlatter.
Für weitere Informationen (inkl. Unterlagen) beachten Sie bitte auch die Webseite des Bundes: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html |