Bern, 03.02.2010 - Die Schweiz soll dem europäischen Übereinkommen zum Gefahrguttransport auf Binnengewässern beitreten. Der Bundesrat hat am Mittwoch eine entsprechende Botschaft an das Parlament verabschiedet. Betroffen vom Übereinkommen ist in der Schweiz allein die Rheinschifffahrt.
Der Bundesrat beantragt dem Parlament, dass die Schweiz dem europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstrassen (ADN) beitreten soll. Ziel ist, dass der Gefahrguttransport auf europäischen Binnenwasserstrassen durch möglichst einfache, klare und harmonisierte rechtliche Bedingungen geregelt wird.
Konkret betroffen vom Beitritt zum ADN ist allein der Rhein zwischen Basel und Rheinfelden. Er ist die einzige Binnenwasserstrasse der Schweiz mit namhaften Gefahrguttransporten. Heute unterliegen diese Transporte der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf dem Rhein (ADNR) von 2... |